![]() Bereitschaft zur Arbeit an ihren sozialen Kompetenzen in intensiver Gruppen- und Einzelarbeit in kontinuierlicher Zusammenarbeit mit den jeweils zwei Bezugsbetreuern und der Psychologin Alle Bewohner müssen bereit sein, sich in Ihrer individuellen Zielplanung auf mindestens nachfolgende Grundzielstellungen einzulassen. Auf der Grundlage der §§ 34 /35/35a/41 SGB VIII u. §§ 53/54 oder 67 SGB XII bieten wir für Jugendliche und Jungerwachsene der Hansestadt Rostock und ihrer Umgebung seit 1993 stationär betreutes Wohnen für bis zu 12 Bewohner an. Verzicht auf den Missbrauch von Drogen, Medikamenten und Alkohol und grundlegende Bereitschaft an derartiger Problematik arbeiten zu wollen Verzicht auf Gewalt als Lösungsstrategie Nachgehen einer geregelten Beschäftigung In den zwei Wohngemeinschaften der Einrichtung werden die Bewohner im Alter von 16-27 Jahren vollzeitlich stationär betreut. In den Nachtstunden besteht eine Rufbereitschaft. In besonderen Krisensituationen sind immer Mitarbeiter vor Ort. Durch sozialpädagogisch/therapeutisches Wohnen in der Gruppe, psychologische Betreuung und einfache, neigungsorientierte werktherapeutische Tätigkeit wollen wir die Jugendlichen und Jungerwachsenen an individuell befriedigende wie auch gesellschaftlich und sozial relevante Handlungskonzepte und Wertvorstellungen heranführen. Pädagogisch/Therapeutischer Ansatz
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