JUGENDWOHNUNG-wohnen-01
Bereitschaft zur Arbeit an  ihren sozialen Kompetenzen in intensiver  Gruppen- und Einzelarbeit
in kontinuierlicher Zusammenarbeit mit den jeweils zwei  Bezugsbetreuern und der Psychologin
Alle Bewohner müssen bereit sein, sich in Ihrer individuellen Zielplanung auf mindestens nachfolgende     Grundzielstellungen einzulassen.

 
Auf der Grundlage der §§ 34 /35/35a/41 SGB VIII u. §§ 53/54  oder 67 SGB XII bieten wir für Jugendliche und Jungerwachsene der Hansestadt Rostock und ihrer Umgebung  seit  1993  stationär betreutes Wohnen für  bis zu 12 Bewohner an.
Verzicht auf den Missbrauch von Drogen, Medikamenten und Alkohol und  grundlegende  
Bereitschaft an derartiger Problematik arbeiten zu wollen
Verzicht auf Gewalt als Lösungsstrategie
Nachgehen einer geregelten Beschäftigung
In den zwei Wohngemeinschaften der Einrichtung werden die Bewohner im Alter von 16-27 Jahren vollzeitlich stationär betreut. In den Nachtstunden besteht eine Rufbereitschaft. In besonderen Krisensituationen sind immer Mitarbeiter vor Ort.
Durch sozialpädagogisch/therapeutisches Wohnen in der Gruppe, psychologische Betreuung und einfache, neigungsorientierte werktherapeutische Tätigkeit wollen wir die Jugendlichen und Jungerwachsenen an individuell befriedigende wie auch gesellschaftlich und sozial relevante Handlungskonzepte und Wertvorstellungen heranführen.
Pädagogisch/Therapeutischer Ansatz
STARTSEITE
WILLKOMMEN
"CLEARING"
"AMBULANTE
HILFE"
"THERAPEUTISCHES
WOHNEN"
KONTAKT
IMPRESSUM
WEITER